KONZEPT: NEUEINSTELLUNGEN
Bei der Brutto-Entgelt-Optimierung vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein bestimmtes Ziel-Netto-Entgelt. Dieses bildet der Arbeitgeber anschließend unter Einschluss steuerfreier bzw. pauschalversteuerter und sozialversicherungsfreier Entgeltbausteine mit einem deutlich geringeren Brutto-Entgelt ab. Der Arbeitnehmer hat jedoch nicht nur das gleiche Netto-Entgelt wie bei dem normalerweise hierfür erforderlichen Brutto-Entgelt, sondern durch unsere exklusiven Deckungskonzepte auch die gleichen Sozialversicherungsansprüche in den Bereichen Arbeitslosengeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Rente.
UNSERE LÖSUNG: VOLLE SOZIALVERSICHERUNGSLEISTUNGEN BEI ALLEN VERGÜTUNGSSYSTEMEN
Bei den implementierten Vergütungsmodellen werden die Abgaben des Mitarbeiters gesenkt. In Bezug auf Sozialversicherungsleistungen hat dies auch eine Minderung der Ansprüche aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, der gesetzlichen Rente und des Krankengeldes ab der sechsten Woche Arbeitsunfähigkeit zur Folge. Damit der Mitarbeiter keine Schlechterstellung erfährt, verfügt unser Kompetenz- und Beraternetzwerk in Kooperation mit einem der größten und namhaftesten deutschen Assekuranzhäuser über ein exklusives Deckungskonzept.