Sachbezüge statt Bruttolohn

Es gibt insgesamt über 70 Vergütungsbausteine, die teilweise schon seit vielen Jahren im Gesetz verankert sind; hierunter fallen z.b. Erholungsbeihilfen, Sachbezüge, Kindergartenbeiträge, Entfernungspauschale, Handykosten, Garagen-, Internet-, und Werbepauschalen etc.

Wählen Sie und Ihre Mitarbeiter die jeweils individuell passenden, staatlich subentionierten, Lohnbausteine aus!

Sachbezug

Das sind Zuwendungen an Arbeitnehmer, die nicht in Geld bestehen. Das können alle Naturalien und Sachleistungen sein. Die Früher üblichen Tankgutscheine sind heute allerdings nicht mehr notwendig.

Eleganter und auch für die Mitarbeiter attraktiver sind Tank- und Einkaufskarten. Mit diesen können sie nach Herzenslust tanken fahren, einkaufen gehen oder im Internet shoppen.

Essensschecks

Eine gute Alternative zur eigenen Kantine. Sie stellen Ihren Mitarbeitern steuergünstig ein Essen oder Lebensmittel zur Verfügung. Die Essensschecks können in über 30.000 Restaurants, Lebensmittelhändlern oder Lieferservices eingelöst werden.

Handyzuschuss

Die Handyrechnung mit Zuschuss vom Chef. Das Handy und den Vertrag kann sich dabei jeder Mitarbeiter selbst auswählen. Damit telefoniert man praktisch für die Hälfte, denn der Zuschuss ist steuer- und sozialabgabenfrei.

Mitarbeiter PC Programm

Die Mitarbeiter bekommen von der Firma ein Handy, einen PC oder ein Tablet zur Verfügung gestellt. Der Anteil der privaten Nutzung spielt dabei keine Rolle. Bezahlt wird das Gerät bequem in 24 Monatsraten. Für den Arbeitnehmer ist die Rate steuer- und sozialabgabenfrei. Günstiger ist das neue iPhone wohl nicht zu bekommen.

Festnetz / DSL

Den Telefonanschluss zuhause mit Zuschuss vom Arbeitgeber.

Personalrabatte

Beim eigenen Arbeitgeber aus dem Bruttogehalt einkaufen. Das spart ordentlich Steuern und ist ein Vorteil für beide Seiten. Der Arbeitgeber freut sich über den Umsatz, die Arbeitnehmer kaufen – je nach Steuerklasse – 30% bis 60% günstiger ein.

Im Gegensatz zu üblichen Rabattmodellen bleibt dem Arbeitgeber die Marge erhalten. Der Vorteil für die Mitarbeiter ist dagegen meist doppelt so hoch.

Kindergartenzuschuss

Sie können sowohl die Unterbringung als auch die Verpflegung nicht schulpflichtigen Kinder Ihrer Arbeitnehmer bezuschussen. Das ist für Sie und Ihre Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei. Für beide Seiten die günstigere Alternative zur üblichen Gehaltserhöhung oder einem steuerpflichtigen Bonus.

Betriebliche Krankenversicherung

Kaum etwas ist  so wichtig wie die eigene Gesundheit. Die betriebliche Krankenversicherung gehört damit zu den emotionalsten Entgeltbausteinen. Als Arbeitgeber können Sie die medizinische Versorgung Ihre Mitarbeiter entscheidend verbessern. Sei es durch einen beliebte Zahnzusatzversicherung oder den Spezialisten im Krankenhaus.

Für die Wirksamkeit des Bausteins ist ein cleveres Konzept wichtig, sonst entsteht beim Mitarbeiter ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil.

Fahrrad Leasing

Fahrräder und E-Bikes können per Entgeltumwandlung zu Firmenfahrzeugen werden. Der Arbeitnehmer sucht sich das Fahrrad aus und der Arbeitgeber ermöglicht ihm die Anschaffung aus dem Brutto-Gehalt. Arbeitnehmer zahlen das Rad bequem in monatlichen Raten. Durch den Steuervorteil sparen sie 30% bis 40% gegenüber dem Kauf aus dem Netto-Gehalt.

Nach 36 Monaten entscheiden sie dann, ob Sie das Rad übernehmen möchten, oder ob sie lieber ein neues Rad möchten.

Firmenwagen

Ein Firmenwagen hat noch immer einen emotionalen Wert. Dabei geht es nicht nur um Geldwerte Vorteile, auch Prestige spielt eine Rolle. Viele Mitarbeiter würden für einen Firmenwagen auch auf Gehalt verzichten.

Bei der Entgeltumwandlung wird nicht nur die Leasingrate steuerlich wirksam, auch Unterhalt und Wartung können komplett aus dem Brutto-Gehalt gezahlt werden. Über die Nutzungsdauer entstehen da leicht ein stattlicher Vorteil.

Verpflegungsmehraufwand

Im Handwerk nennt man Sie oft Auslöse oder Spesen. Wer sie noch nicht zahlt, der sollte schleunigst damit beginnen. Die Vorteile können über das Jahr ein ganzes Monatsgehalt ausmachen.

Sie zahlen schon Spesen? Dann können Sie noch mehr für Ihre Arbeitnehmer tun, indem Sie den gleichen Betrag pauschalversteuert ausbezahlen.

Erholungsbeihilfe

Auf Dauer leistungsfähig ist nur, wer auch Ruhepausen und Zeit für Regeneration hat. Die Erholungsbeihilfe ist ein Zuschuss aus besonderem Anlass, der zum Zwecke der Erholung des Arbeitnehmers inklusive seiner Familienangehörigen dient. Als Beihilfe kommen sowohl Barzuschüsse für einen Urlaub des Arbeitnehmers als auch eine Unterbringung in Erholungsheimen in Frage.

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